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Tourenplan Fäkalschlammentsorgung 2019

(vom 07.01.2019)

Sehr geehrte Kunden,

die Firma Weimann Umwelt – u. Kanaldienstleistung nimmt im Auftrag des TAZ Helbe- Wipper die Fäkalschlammentsorgung im gesamten Verbandsgebiet wahr.

Die Abfuhrtermine für das Jahr 2019 sind aus der unten stehenden Übersicht zu entnehmen. Wir bitten Sie, unter Beachtung dieses Planes einen Entsorgungstermin zu vereinbaren und Ihre Kläranlage bzw. abflusslose Grube abfahren zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich alle Grundstückseigentümer nach geltendem Satzungsrecht verpflichtet sind, den anfallenden Fäkalschlamm (d.h. den gesamten Inhalt der Kläranlage) einmal jährlich durch die Fa. Weimann entsorgen zu lassen. Die eigenmächtige Beauftragung anderer Entsorgungsfirmen, das selbständige Entleeren des Schlammes oder die bloße Entsorgung von Teilmengen ist unzulässig.

Die Verletzung der Vorschriften zum Anschluss- und Benutzungszwang (bspw. Entsorgungsverweigerung, Teilmengenentsorgung etc.) muss der Verband mittels Bußgeldbescheid bzw. Verwaltungszwang ahnden. Abweichungen vom jährlichen Entsorgungsturnus sind unter bestimmten Voraussetzungen auf schriftlichen Antrag und erst nach schriftlicher Genehmigung durch den TAZ möglich (§ 13 Abs. 2 Entwässerungssatzung- EWS, download unter www.taz-helbe-wipper.de; Tel. Nr. bei Rückfragen: 03632/60 48 868 oder 03632/60 48 869). 

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe- Wipper

 

Entsorgungsunternehmen:  

Fa. Weimann Umwelt- und Kanaldienstleistung
Kastanienallee 09

99718 Obertopfstedt

Telefon:    03636 / 700 500
Telefax:    03636 / 701 097

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